Wir helfen gegen den Sparwahn des Landkreises!
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat mit dem 01.01.2025 eine neue Richlinie zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft für Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe in Kraft gesetzt. Die Folge ist, dass bisher übernommene Wohnkosten in viele Fällen zukünftig nicht mehr vollständig übernommen werden, sondern vom Existenzminimum der Leistungen durch die Empfänger selbst getragen werden oder der Umzug in eine kostengünstigere Wohnungen erfolgen muss.
Die Aufforderungen die Unterkunftskosten zu senken, werden vor allem im Laufe des Jahres 2025 und zu Beginn 2026 erfolgen, da gesetzliche "Übergangszeiten" zu berücksichtigen sind.
Was gilt ab 2025? Das können Sie aus der folgenden Übersicht entnehmen.